Mit der Annahme unseres telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande, mit dem sich der Empfänger verpflichtet, die nachfolgend aufgeführte Nachweis- oder Vermittlungs-provision, bei Abschluss des Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages, an uns zu zahlen.
Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit den Bedingungen einverstanden.
Auch bei künftigen Objektnachweisen oder Vermittlungen gelten diese Geschäftsbedingungen.
Es gilt als genehmigt und vereinbart, dass der Makler im Rahmen einer Doppeltätigkeit für beide Parteien/ Seiten ( Käufer/ Verkäufer, Vermieter/ Mieter, Verpächter/ Pächter ) entgeltlich tätig ist.
Provisionssätze für Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit inklusiv geltender Mehrwertsteuer:
- bei Vermietung von Kfz-Stellplätzen 2,38 Monatskaltmieten incl. 19% Mwst., bei Garagenplätzen 2,38 Monatskaltmieten incl. 19% Mwst.;
- bei Vermietung, Verpachtung von gewerblichen Räumen 3,57 Monatsnettomieten incl. 19% Mwst., bei vereinbarter Option 4,76 Monatsnettomieten incl. 19% Mwst.;
- bei Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Häusern, Wohn-und Geschäftshäusern, Garagen, Kfz-Stellplätzen und grunderwerbssteuerfreiem Zubehör 7,14 % incl. 19% Mwst. des Kaufpreises;
- bei Verkauf von Geschäftsbetrieben und grunderwerbssteuerfreiem Zubehör 11,9 % des Kaufpreises incl. 19% Mwst..
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Jede unbefugte Weitergabe des Empfängers an Dritte, auch Vollmachts- oder Auftraggeber, führt in voller Höhe zur Provisions-pflicht des Empfängers, wenn der Dritte, an den die Information weitergegeben wurde, den Hauptvertrag schließt.
Die Provision ist auch für den Fall geschuldet, dass der Provisionsschuldner gemeinsam mit einem oder mehreren Dritten zu Bruchteilseigentum oder als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, als Geschäftsführer einer GmbH oder einer anderen Gesellschaftsform den Hauptvertrag abschließt.
Die Provision ist auch geschuldet, wenn der Kaufgegenstand nicht das Grundstück selbst ist, sondern ein Gesellschaftsanteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.
Irrtum, Zwischenvermietung, Zwischenverkauf oder Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten.
Die Angebote sind freibleibend und werden nach den Angaben des Auftraggebers erstellt und ohne Verbindlichkeit weitergegeben. Für Irrtümer haften wir nicht.
Unsere Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Erfüllungs-und Gerichtsstand ist Berlin.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.